Hundeführerschein Bremen - Sachkundenachweis Bremen

In Bremen ist die Einführung des Hundeführerscheins ab dem 1. Juli 2026 beschlossen worden. Ziel des Sachkundenachweises/ Hundeführerscheins in Bremen ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Hunde gerecht zu werden.

 

Folgende Details für den Hundeführerschein in Bremen wurden dabei vom Bremer Senat festgelegt:

 

  •  Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, eine theoretische und praktische Prüfung ablegen

  • Die theoretische Prüfung wird schon vor der Aufnahme des Hundes abgelegt und der praktische Teil dann innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Hundes

  • Hat ein Hundehalter am Stichtag (1. Juli 2026) schon einen Hund, braucht er für diesen keinen Hundeführerschein. Schafft er sich dann jedoch nach dem 1. Juli 2026 einen neuen Hund an, muss er für den neuen Hund die theoretische und die praktische Prüfung ablegen

  • Während in Niedersachsen die praktische Prüfung sogar mit einem fremden Hund erfolgen kann und diese bei der Anschaffung eines neuen Hundes nicht wiederholt werden muss, ist es für den Hundeführerschein in Bremen geplant, dass der Halter mit jedem neuen Hund eine praktische Prüfung ablegt. Die Theorieprüfung muss bei der Neuanschaffung eines Hundes aber nicht wiederholt werden

  • Wurde die Theorieprüfung schon in einem anderen Bundesland abgelegt, wird diese in Bremen anerkannt und muss nicht wiederholt werden

  • Ausnahme: Für Halter, die einen Hund halten , der nach dem Gesetz als gefährlich gilt, müssen innerhalb von 2 Jahren nach dem 1. Juli 2026 sowohl die theoretische und die praktische Prüfung ablegen

  • Hundehalter mit Berufen, die eine sehr hohe Sachkenntnis zum Thema Hundehaltung beinhalten z.B. Tierärzte, Jäger mit Jagdschein oder Halter eines Blindenhundes oder Assistenzhundes müssen ebenfalls keinen Hundeführerschein in Bremen ablegen

  • Es gibt ab 1. Juli 2026 eine Kennzeichnungs- und RegistrierungspflichtAlle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in einem Register gemeldet werden

  • Alle Hundehalter werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden

  • Die Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde (Hunde, die bereits auffällig geworden sind) gilt weiterhin. Diese Hunde dürfen nur mit einer behördlichen Genehmigung gehalten werden

  • Die Rasseliste wird in Bremen beibehalten, soll jedoch fortlaufend auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

 

Quelle: Bericht der Pressestelle des Senats vom 11.2.2025

Ich hätte gerne weitere Informationen zum Bremer Hundeführerschein, wenn es weitere Neuigkeiten gibt:

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